Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 13. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Vermittlungs-, Beschaffungs- und Concierge-Leistungen, die zwischen Herman Puhman Banaj, Stuhrer Landstraße 4, 28259 Bremen, handelnd unter der Bezeichnung „Obtano" (nachfolgend „Obtano"), und dem Kunden geschlossen werden.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Obtano stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Gegenstand der Leistung

Obtano erbringt Beschaffungs- und Organisationsleistungen. Dazu gehören insbesondere die Recherche, Vermittlung, Buchung und Koordination von Tickets und Erlebnissen, Reisen und Transportleistungen, zeitkritischen Versendungen, seltenen Objekten sowie Geschenken und sonstigen individuellen Anliegen.

Obtano wird dabei in der Regel als Vermittler tätig und beschafft Leistungen und Waren Dritter für Rechnung des Kunden. Der jeweilige Leistungserbringer (etwa Veranstalter, Ticketplattform, Fluggesellschaft, Kurierdienst, Händler oder Hotel) wird, soweit für den Kunden relevant, im Angebot benannt. Für die von Dritten erbrachten Leistungen gelten deren jeweilige Bedingungen ergänzend.

Obtano schuldet die sorgfältige Durchführung der übernommenen Beschaffung, nicht jedoch einen bestimmten Beschaffungserfolg, es sei denn, ein solcher wurde im Angebot ausdrücklich zugesichert.

§ 3 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

Die Anfrage des Kunden über das Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch ist kostenlos und unverbindlich. Sie begründet keinerlei Zahlungspflicht.

Auf Grundlage der Anfrage prüft Obtano die Machbarkeit und übermittelt dem Kunden ein Angebot in Textform. Dieses Angebot enthält die Beschreibung der Leistung, den verbindlichen Gesamtpreis einschließlich der Servicegebühr von Obtano sowie den voraussichtlichen Ausführungszeitraum. Das Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, 24 Stunden ab Zugang gültig.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot in Textform annimmt. Obtano wird erst nach dieser Annahme und nach Zahlungseingang tätig.

§ 4 Preise, Servicegebühr und Zahlung

Der im Angebot genannte Gesamtpreis ist ein Festpreis. Er umfasst die Kosten der zu beschaffenden Leistung oder Ware sowie die Servicegebühr von Obtano. Weitere Kosten entstehen dem Kunden nur, wenn der Kunde einer Änderung des Auftragsumfangs ausdrücklich zustimmt.

Der Gesamtpreis ist vor Ausführung vollständig im Voraus zu zahlen. Die im Angebot genannten Zahlungswege sind maßgeblich.

Obtano ist nicht verpflichtet, mit der Ausführung zu beginnen, bevor der vollständige Betrag gutgeschrieben ist. Verzögerungen, die auf einer verspäteten Zahlung beruhen, gehen nicht zulasten von Obtano.

Sofern Obtano als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist, wird hierauf im Angebot hingewiesen.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt Obtano alle für die Ausführung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Namen und Daten von Reisenden oder Ticketinhabern, Liefer- und Zustelladressen, Termine, Fristen sowie erforderliche Dokumente.

Der Kunde ist während der Ausführung in zumutbarem Umfang erreichbar, damit Rückfragen zeitnah geklärt werden können.

Kosten und Nachteile, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden entstehen, trägt der Kunde.

§ 6 Ausführung, Verfügbarkeit und Nichterfüllung

Obtano führt den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus und hält den Kunden über den Fortgang auf dem Laufenden.

Erweist sich die Beschaffung nach Vertragsschluss als unmöglich oder nur zu wesentlich abweichenden Bedingungen möglich, informiert Obtano den Kunden unverzüglich. Der Kunde kann dann einem angepassten Angebot zustimmen oder vom Vertrag zurücktreten.

Tritt der Kunde in diesem Fall zurück, erstattet Obtano den gezahlten Betrag abzüglich bereits angefallener und nachweisbarer Fremdkosten, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Eine Servicegebühr wird in diesem Fall nicht erhoben.

§ 7 Stornierung und Änderungen durch den Kunden

Möchte der Kunde einen erteilten Auftrag ändern oder stornieren, teilt er dies Obtano unverzüglich in Textform mit.

Bereits verbindlich beschaffte Leistungen Dritter, etwa gebuchte Tickets, Flüge oder erworbene Objekte, können in der Regel nicht storniert werden. Insoweit richtet sich eine Erstattung ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.

Hat Obtano bereits mit der Ausführung begonnen, steht Obtano eine anteilige Servicegebühr entsprechend dem bis dahin erbrachten Aufwand zu.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten sowie die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieser AGB ist.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Termin — etwa Veranstaltungstickets, Restaurantreservierungen oder terminlich gebundene Reiseleistungen — nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht besteht.

§ 9 Zulässigkeit der Anfragen

Obtano beschafft ausschließlich auf legalem Weg. Anfragen, die auf rechtswidrige Handlungen gerichtet sind, gegen behördliche Auflagen, Ausfuhrbeschränkungen, Sanktionen, Artenschutz- oder Kulturgutbestimmungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, werden nicht angenommen.

Obtano ist berechtigt, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Für die von Obtano selbst erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für Mängel der von Dritten erbrachten Leistungen haftet der jeweilige Leistungserbringer. Obtano tritt dem Kunden auf Verlangen die insoweit bestehenden Ansprüche gegen den Dritten ab.

Obtano haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Obtano nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Vertraulichkeit

Obtano behandelt alle Informationen aus der Geschäftsbeziehung streng vertraulich und gibt sie nur weiter, soweit dies für die Ausführung des Auftrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.